Verrückte Steuern: Das brachte eine Mutter auf eine Idee – bis die Polizei kam
- Redaktion
- 18. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aufzucht von Säugetieren als Gewerbe angemeldet - sie meinte ihre eigenen Kinder
Wer soll da noch durchfinden? Behältst Du in diesem Wirrwarr den Überblick? Die Steuersätze sind immer noch kompliziert. Und die Durchforstung verbunden mit Vereinfachung ist leider nicht in Sicht. Für Hausschweine gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, für Wildscheine aber nicht. Essen to go wird mit sieben Prozent berechnet, Essen mit Hinsetzen aber jetzt wieder mit 19 Prozent. Kein Wunder, dass dieser Wildwuchs die Mutter von zwei Kindern auf eine ganz besondere Idee brachte – bis die Polizei kam.
Der Fall sorgte für Schlagzeilen: Mit der
kuriosen Angelegenheit mussten sich die Spezialisten der Arbeitsgruppe für Umwelt und Gewerbe (AUG) der Heilbronner Polizeidirektion beschäftigen.
Nachdem eine 38jährige Mutter aus Möckmühl in Hessen ein Gewerbe angemeldet hatte und entsprechende Anfragen der Genehmigungsbehörde nicht beantwortete, wurde die Polizei eingeschaltet. Da sie die „Aufzucht und Pflege von Säugetieren“ angemeldet hatte, wurde die 38-Jährige zuhause aufgesucht.

Als die Polizei dort keine Säugetiere vorfand, gestand die Mutter zweier Kinder, dass sie mit den „Säugetieren“ ihre Kinder meinte und die Gewerbeanmeldung zum steuerlichen Absetzen der Kosten für die Kleinen andachte. Dass das Gewerbe keinen Genehmigungsbescheid erhalten wird, dürfte klar sein. Ihre „Säugetiere“ darf sie trotzdem pflegen …
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wurde 1968 eingeführt. Produkte, die dem Gemeinwohl dienen und für das Existenzminimum nötig sind, sollten dadurch privilegiert werden. Dabei geht es beispielsweise um Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, aber auch Leistungen im Nahverkehr oder Kulturangebote. 75 Prozent der ermäßigten Artikel sind Lebensmittel. Der Staat lässt sich das jährlich etwa 23 Milliarden Euro kosten. Mit dem einstigen Ansatz haben die Steuervergünstigungen aber oft nichts mehr zu tun, wie einige skurrile Beispiele zeigen:
Esel ist nicht gleich Esel:
Der ermäßigte Steuersatz etwa gilt für Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute (Maultier) sowie Pferdehengst und Eselstute (Maulesel). Der ermäßigte Satz ist auch für reinrassige Esel fällig, aber nur für geschlachtete. Schließlich wird „Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren“ begünstigt, wie es in Vorgaben heißt. Für lebende „Hausesel und alle anderen Esel“ gilt der volle Steuersatz. Genießbare getrocknete Schweineohren unterliegen dem ermäßigten Satz. Getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, werden dagegen voll besteuert.
Andere Kuriositäten: Ermäßigte Steuer für Hausschweine, normaler Satz für Wildschweine - und Flusspferde; ermäßigter Satz für Kartoffeln aller Art, Regelsatz für Süßkartoffeln; ermäßigter Satz für Tomatenmark und -saft, normaler Satz für Tomatenketchup und - soße. Oder: Pilze und Trüffel, ohne Essig haltbar gemacht, sind ermäßigt. Pilze und Trüffel, die aber mit Essig haltbar gemacht, bekommen den normalen Mehrwertsteuersatz.
Sparfischxxl.de meint: Der Wildwuchs bei den Steuer-Sätzen sollte endlich gerodet werden. Warum machen es die Finanzpolitiker so kompliziert, zum Nachteil der Verbraucher? Und : runter mit dem nun wieder erhöhten Steuersatz in der Gastronomie und in den Restaurants. Die Inhaber haben es in der aktuellen Wirtschaftskrise doch schon schwer genug!
Nur noch wenige Exemplare:
Der Fotokalender 2025 aus dem Norden.

Jetzt bestellen:
Preis: 9.90 Euro, Postversand kostenlos
Comentarios