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Riesen-Ärger um aufgerissene Chipstüte: Dürfen Kunden vor dem Kauf Verpackungen aufreißen? Oder müssen sie dann kaufen?

Die Rechtslage ist anders als viele denken

 

Als überzeugter Sparer bist Du eher ein vorsichtiger Mensch. Und gleichzeitig stets neugierig darauf, was das Leben als Verbraucher so bietet. Da lockt im Regal diese gute aussehende Chipstüte, eine neue Sorte. Da kommen manche auf diese abwegige Idee: Chipstüte einfach mal aufreißen und ein paar probieren. Ist es doch nicht Deine neue Lieblingssorte? Dann einfach die aufgerissene Packung zurück ins Regal und schnell weitergehen. Darf man das? Oder müssen die Übeltäter dann die ganze Packung auf jeden Fall kaufen, also für die aufgerissene Verpackung bezahlen?

Eine aufgerissene Chipstüte im Regal eines Supermarktes – das wirft einige rechtliche Fragen auf:

Ist es Sachbeschädigung oder versuchter Betrug? Die Antworten:

Erlaubt ist das auf keinen Fall. Juristen werten das Aufreißen als Sachbeschädigung. Aber das Aufreisen verpflichtet keineswegs zum Kauf. In seinem Buch „Einspruch“ zitiert der Kölner Anwalt Professor Dr. Ralf Höcker ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Das Gericht hatte bereits im Jahr 2000 einen Einkaufsmarkt dazu verdonnert, entsprechende Schilder abzuhängen. Begründung des Oberlandesgerichtes: Der Kunde werde unangemessen benachteiligt, wenn er verpflichtet werde, die ausgepackte Ware zu kaufen.

Also einfach mal aufreißen?

Die aufgerissene Chipstüte ist ein Schadensfall. Wie gross der Schaden tatsächlich ist, wird vom Einzelfall abhängen. Tüte etwas aufgerissen und nur einen Chip stiebitzt – dann könnten ein Klebestreifen reichen, um den Fall zu beenden. Sollte die Verpackung so zerstört worden sein, dass die Ware nicht mehr zum vollen Preis verkauft werden kann, muss der Übeltäter nur für die Differenz zum ursprünglichen Preis aufkommen. Wenn indes die Ware überhaupt nicht mehr verkauft werden ( zum Beispiel: hygienische Gründe) kann, muss der Übeltäter tatsächlich den vollen Kaufpreis bezahlen. Es steht ihm frei, die Ware auch mitzunehmen oder darauf verärgert zu verzichten.


Aufreißen von Verpackungen, um vor dem Kauf zu probieren – das kann Sparfischxxl.de auf keinen Fall empfehlen. Es ist unhygienisch und schadet ohne Not dem Supermarkt. Aber wichtig zu wissen bleibt auch: das Aufreißen einer Verpackung vor dem Bezahlen verpflichtet keineswegs zum Kauf. Es gehört sich trotzdem nicht.



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