Leergut-Anahme verweigert: Wie viele leere Flaschen und Dosen muss mein Supermarkt zurücknehmen?
- Redaktion
- 18. Feb. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Stau am Automaten: Märkte können Hausverbot verhängen
Ärgerlich, zeitraubend und auch noch dumm gelaufen: Vor dem nächsten Einkauf will ich mein Leergut zurückbringen – fünf Flaschen, zwei Dosen. Doch beide Automaten sind in dem Supermarkt blockiert – durch fleißige Flaschensammler. In blauen Säcken und Einkaufswagen haben sie ihre Beute herangekarrt. Ich muss warten, ziemlich lange. Doch ist das überhaupt in Ordnung? Muss ein Supermarkt überhaupt alle Flaschen und Dosen annehmen? Wie liegt die Grenze? Kann die Annahme von Leergut auch verweigert werden?
„Die Rücknahme erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen“. Mit diesem Hinweis wollen sich viele Märkte vor Staus an den Rücknahme-Automaten schützen. Eine ungenaue Angabe, auch die gesetzlichen Bestimmungen bleiben im Ungewissen.
Wie viele Flaschen und Dosen sind das? Fünf Bierkästen? Oder auch zwanzig? Acht Dosen oder achtzig? Wer als Marktleiter ernsthaft auf die Regel pocht und den mitgebrachten Leergut-Bestand überprüft, wird einen Großteil seiner Arbeitszeit mit endlosen Diskussionen und empörten Kunden verbringen müssen. Wer will das schon? Und wer schickt einen Flaschensammler wieder nach Hause, der auf den Nebenerwerb angewiesen ist, weil die Rente nicht reicht?

Allerdings: Supermärkte können Hausverbote verhängen. Nach der Gesetzeslage müßen die noch nicht einmal begründet werden. Der Supermarkt hat das Hausrecht, das reicht. Wer also auf Dauer die Automaten blockiert und so für Beschwerden der anderen Kunden sorgt, könnte aus dem Supermarkt verwiesen werden und müsste zwangsweise sein Leergut wieder mitnehmen. Das passiert wahrscheinlich eher selten, schließlich spielt bei der Entscheidung auch Mitleid mit den Flaschensammlern ( hoffentlich) eine Rolle.
Ein durchaus sensibles Thema, erfuhr auch die Filialleitung einer Supermarktkette in Mainz. Nach Medienberichten hing dort kurzzeitig folgender Hinweis: „Wegen geringer Kapazität und aus Rücksicht gegenüber unseren Stammkunden kann nur Leergut bis zu einem Pfandwert von fünf Euro angenommen werden“. Und weiter: „Wer sich nicht daranhält, bekommt Hausverbot“. Der Mainzer Supermarkt liegt in Bahnhofsnähe, ein guter Nährboden für alle Flaschensammler der Stadt. Die Warnung löste indes eine Welle der Entrüstung aus, wurde wieder entfernt und die Kommunikationsabteilung der Supermarktkette entschuldigte sich. Tja, auch dumm gelaufen.
Bis auf die Menge ist die Pfandrückgabe ziemlich genau geregelt. Entscheidend sind die Größe des Marktes, der Unterschied zwischen Mehr- oder Einwegpfand und die Verpackung. Läden mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche, die Mehrwegflaschen anbieten, müssen alle leeren Mehrwegflaschen annehmen, auch wenn sie jeweilige Marke gar nicht verkaufen. Läden mit weniger als 200 Quadratmetern müssen nur die Flaschen annehmen die sie tatsächlich selbst anbieten.
Bei Einwegverpackungen gilt eine andere Regelung: Die Größe der Verkaufsfläche spielt dann keine Rolle. Es müssen nur die Dosen zurückgenommen werden, die im Sortiment dieses Supermarktes sind.
Gut zu wissen: der Zustand der Dosen ist für die Zurücknahme nicht entscheidend. Ob zerknüllt oder verbeult – die Dose muss zurückgenommen werden. Für das Recycling ist das Material wichtig, nicht die Optik.
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