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Laß doch Deinen Chef die Klamotten waschen

Pflicht zur Dienstkleidung: Wer zahlt für die Reinigung?

Experte: Arbeitnehmer können die Wäsche berechnen


Diese Mode ist in Mode gekommen: In vielen Betrieben muss eine Dienstkleidung getragen werden – ob der Arbeitnehmer will oder nicht. Jacken, Kittel, Overall, Hosen, Hemden und Westen – das Outfit soll stets akkurat aussehen, schließlich geht es auch um das Ansehen der Firma. Doch wer ist eigentlich für die Reinigung zuständig, wer trägt die Kosten für Wäsche und Bügeln? Vor allem kleine und mittlere Unternehmen versuchen oft, diese Kosten auf ihre Beschäftigten abzuwälzen. Doch ein Experte sagt: die Reinigung ihrer Dienstkleidung können Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber durchaus in Rechnung stellen oder als Arbeitsstunden geltend machen.


Ob im Imbiss, im Restaurant, in der Spielhalle oder in der Autovermietung – das Tragen einer einheitlichen Dienstkleidung wird in immer mehr Arbeitsverträgen zur Bedingung gemacht. Das ist für den Einzelnen nicht unbedingt schick und vorteilhaft – getragen müssen die Klamotten trotzdem. Bei Schutzkleidung ist diese Vorschrift nachvollziehbar – doch häufig gibt es andere Gründe: die Mitarbeiter sollen für die Gäste sofort erkennbar sein, das Image des Unternehmens heben und im Idealfall mit ihrer Aufgabe auch optisch verschmelzen.

Das klappt nur, wenn die Dienstkleidung stets sauber ist. Wer aber ist für die fast tägliche Reinigung zuständig? Und wer trägt dafür die Kosten? Große Unternehmen haben das in der Regel organisiert, ohne ihre Arbeitnehmer damit zu belasten. Andere Firmen verlassen sich da ganz auf ihre Beschäftigten – die schmeißen das zu Hause die Waschmaschine an und stehen in ihrer Freizeit am Bügelbrett – alles für die Firma.

Das läppert sich. Und der Arbeitnehmer zahlt. Für ein Kilogramm Wäsche in einem 2-Personen-Haushalt hat das Finanzgericht Köln Kosten von 50 Cent für Kochwäsche, 0,48 Euro für Buntwäsche, 0,60 Euro für Feinwäsche und 0,34 Euro für den Kondenstrockner anerkannt. In diesem Fall ging es um einen Polizeibeamten. Das Finanzgericht urteilte: für 165 Diensttage im Jahr kann er immerhin 180 Euro geltend machen.


Arbeitgeber verweisen gerne darauf, dass ihre Arbeitnehmer die Kosten für Reinigung und Reparatur der Dienstkleidung steuerlich geltend machen können. Das stimmt: bis zu 110 Euro jährlich werden von den Finanzämtern in der Regel akzeptiert. Allerdings, so ganz sicher ist das nicht. Arbeitnehmer können auf diese Kosten auch sitzen bleiben. Eine private Verwendung der Hemden, Westen und Hosen muss nämlich ausgeschlossen sein. Wer den schicken Firmen-Schlips oder die dunkle Hose auf der privaten Hochzeitsfeier trägt, kann die Reinigung nicht mehr von der Steuer absetzen. Im Grunde ist der Arbeitnehmer in Dienstkleidung vom Wohlwollen seines zuständigen Finanzamtes abhängig.


Wer auf Nummer sicher gehen will und nicht auf den Kosten für Waschen und Bügeln seiner vorgeschriebenen Dienstkleidung sitzen bleiben will, kann sich dagegen durchaus wehren. Wenn die Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber sie stellen und reinigen. So die klare Ansage von Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Selbst wenn das Anziehen der Dienstkleidung nicht per Vertrag vorgeschrieben ist , aber vom Chef erwartet wird, muss das Unternehmen die Reinigung übernehmen, erläutert der Fachanwalt.


Wer sich also nicht auf das Finanzamt verlassen möchte oder mit 110 Euro für Reinigung, Sortieren und Bügeln nicht hinkommt, sollten handeln – im wahrsten Sinne des Wortes. Am besten zuerst mit den Kollegen reden, um Mitstreiter zu gewinnen. Und dann zum Chef: Hey Boss, ich brauch mehr Geld.

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