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Ganz anders als gedacht: Wenn Dein Trinkgeld verschwindet

Kleingeld macht die Supermarkt-Bosse noch reicher/ Strenge Regeln


Da willst Du einmal ( oder schon wieder) großzügig sein und dann das: Dein Trinkgeld kommt nicht an, verschwindet in der Buchhaltung des Supermarktes und macht die Bosse noch reicher. Denn die Regeln sind eindeutig – zum Nachteil des Personals. Trinkgeld-Schwindel an der Supermarkt-Kasse?

24,92 Euro sollst Du nach Deinem Einkauf an der Kasse zahlen. Also schon wieder Kleingeld, dass Deine Taschen füllt? Zeitraubendes Nachzählen? Ach nee,in diesem Fall lieber großzügig. Du rundest also um acht Cent auf und bezahlt 25 Euro. Ein freundliches „Stimmt so“ rundet die Sache ab,die Kassiererin bedankt sich. Aber Dein zu viel gezahltes Geld darf sie nicht behalten. Sonst würde sie sogar ihre Kündigung riskieren. Und Du wärst schuld, durch Deine acht Cent.

Denn grundsätzlich ist im Arbeitsvertrag festgehalten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an der Kasse arbeiten, für eine korrekte Kassenführung verantwortlich sind.





In den Arbeitsverträgen gibt es eine besondere „Mankovereinbarung“. Darin steht ganz genau,wie mit Überbeständen in der Kasse umzugehen ist.

Bei einem positiven Fehlbetrag, also zu viel Geld in der Kasse, darf der Betrag nicht behalten werden, sondern muss dem Arbeitgeber übergeben werden. Der Überbetrag wird unter „Sonstige Erträge, unregelmäßig“ verbucht.

 Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Drogeriemärkten dürfen das Geld nicht behalten und müssen dieses an das Unternehmen abgeben, wie „T-Online“ weiß.

Was aber ist,wenn sich nach Feierabend zu wenig Bargeld in der Kasse befindet? Dann wird der fehlende Betrag von dem Mankoentgeld abgezogen, dass das Kassenpersonal zusätzlich zum Lohn bekommen. Cent spenden, um dem Mitarbeitenden etwas Gutes tun zu wollen, macht also wenig Sinn – das Geld kommt nie bei ihnen an.

 Zu viel gezahltes Geld legen die Mitarbeitenden zudem immer direkt in die Kasse. Laut Arbeitsgesetz dürfen Angestellte bei ihrer Tätigkeit an der Kasse nämlich kein eigenes Geld bei sich tragen oder es neben die Kasse legen. Damit soll von vornherein sichergestellt werden, dass beim Bargeld schummeln kann.

 

Übrigens: In der Weihnachtszeit oder vor anderen Festtagen muss das Kassenpersonal ebenfalls in der Röhre schauen: die Annahme von Geschenken wie Pralinen oder Blumen ist streng verboten. Denn hier lautet der generelle Verdacht der Supermarkt-Bosse: ihre Mitarbeiter könnten sich bestechen lassen. Mal nicht so genau hinschauen, wenn es ums Bezahlen oder um das Leeren des Einkaufswagens geht.

 

Außerhalb des Supermarktes gibt es Ausnahmen von diesen strengen Regeln:

 Servicekräfte wie Kellner, Friseure, Handwerker und sogar Postboten können und dürfen Trinkgeld annehmen. Auch in Bäckereien oder Fleischereien kommt das Trinkgeld in der Regel auch bei der Abrechnung zum Feierabend bei denen an, für die es gedacht war.

Für alle anderen Beschäftigten – auch die in Drogerien – gilt: Wenn sie an der Kasse sitzen, dürfen sie kein eigenes Geld bei sich haben. Es darf auch nicht neben der Kasse oder in ihrer Nähe liegen. Die sicherste Methode für das Kassenpersonal: falls sie doch einmal das Entleeren ihrer Taschen vergessen haben, ist auch ihr Geld in der Kasse zunächst am besten aufgehoben. Abgerechnet wird ja ohnehin am Schluss.


Fazit: Deine Großzügigkeit an der Kasse ist zwar gut gemeint, macht aber die Mítarbeiter im Supermarkt oder in der Drogerie nicht reicher. Sondern nur die Besitzer der Märkte, die in der Regel ohnehin nicht am Hungertuch nagen. Besser, wenn Du Dein Kleingeld loswerden willst: Spenden! Oftmals stehen Spendendosen direkt an der Kasse. Und dann musst Du nur noch auf dem Empfänger Deiner Kleingeld-Spende achten.


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