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Vordrängeln an der Kasse: Ist das eigentlich erlaubt oder gesetzlich verboten ?

Ärger vor dem Bezahlen: Welche Strafe droht Vordränglern?


Das nervt und ist extrem unhöflich. Wer sich an der Kasse vordrängelt ,ohne die anderen Kunden zu fragen, macht sich mit Sicherheit hier keine neuen Freunde. Doch die meisten der zurückgesetzten Kunden nehmen diese Vorgehensweise in der Regel stillschweigend hin. Wer weiß, wie das Ganze enden würde? Schlägerei an der Kasse? Ein blaues Auge nach dem Einkaufen? Nein,danke. Umso wichtiger ist der rechtliche Aspekt: Ist Vordrängeln streng nach Gesetz und Recht nicht verboten? Schließlich stiehlt der gemeine Vordrängler den anderen Kunde Zeit, Lebenszeit. Was ist, wenn in Extremfall sogar Termine oder Abfahrtzeiten von Bus und Straßenbahn verpasst werden? Im Klartext: Ist ein Vordrängler auch ein Straftäter?

So viele Dinge, Taten und Verhaltensweisen sind in unserem Land geregelt, das Vordrängeln aber nicht. Vordrängeln ist nicht verboten, der Vordrängler folglich kein Straftäter. Das können sich die anderen noch so lange aufregen, wie sie wollen – Vordrängeln ist straffrei.



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Und das sogar dann, wenn den Weggedrängten nachweislich ein Schaden entsteht. Beispiel: vor dem Auftritt von Roland Kaiser

stehen bestimmte Fans vierzehn Stunden an, mehr als eine halbe Nacht. Endlich sind sie dran. Doch dann werden sie im letzten Augenblick von gemeinen Vordränglern überrascht und an die Seite bugsiert.  Als die Fans nach diesem Vorfall endlich vor dem Ticketschalter an der Reihe sind, schließt dieser. Ausverkauft, alle Karten sind weg. Die weggedrängten Fans gehen leer aus. Sie haben sich draußen mehr die halbe Nacht um die Ohren geschlagen – völlig umsonst. Haben sie in dieser Situation nicht das Recht auf Ersatz des Schadens – die vielen vergeudeten Stunden könnten doch berechnet werden, der Vordrängler müsste zahlen.

Muss er aber nicht. Denn der Vordrängler hat die Tickets ja rechtmäßig gekauft. Nur das zählt. Denn Vordrängeln ist eben nicht verboten.


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