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Rausgeworfen aus dem Kino, weil er die eigenen Snacks mitbrachte - ist das erlaubt?

Welche Regeln für Sparer im Kino gelten -

und welche nicht


Sparen und sich dennoch einen Kinobesuch gönnen? Der neueste Blockbuster, erst richtig ein Genuss mit Getränken, Nachos oder Gummibärchen im Kinosessel – das ist ja eigentlich ein eher teures Vergnügen. Das könnten wir doch glatt auf eine Idee kommen: die Snacks für das Kinovergnügen kostengünstig von zuhause mitbringen. Das würde glatt die Hälfte der Ausgaben sparen. Aber – ist das eigentlich erlaubt?

Die eigenen Lieblingssnacks von zuhause mit in den Kinosaal bringen- das würde nicht nur die Kosten senken. Sondern auch die Auswahl erheblich erweitern – kein Kinobetreiber kann mit dem Angebot im Supermarkt mithalten. Das gilt auch für die für viele unverzichtbaren Nachos beim Filmgucken und für die ganzen Süßigkeiten.


Rechnen wir mal zusammen: die Kinokarten kostet pro Person oftmals 12 Euro. Dazu kommen Nachos für acht Euro und ein Softdrink von fünf Euro. Zusammen: 25 Euro für den Kinobesuch. Die eigene Verpflegung wäre deutlich günstiger. Nur am Kartenpreis  ist nichts zu ändern.


Aber: darf man und frau das? Es gibt kein Gesetz, daß die Mitnahme von Speisen verbietet. Doch in den Kinos haben die Betreiber Hausrecht, verbunden mit einer Hausordnung. Der Kinobetreiber entscheidet, unter welchen Voraussetzungen die Gäste den Film sehen dürfen. Wer ins Kino geht, akzeptiert mit dem Kauf der Karte die Hausordnung. Wer dagegen verstößt, kann rausgeworfen werden. Im schlimmsten Fall kann der Kinobetreiber sogar ein Hausverbot verhängen.  In der Hausordnung beispielsweise des Cinemotion-Kinos wird nicht nur stur das Mitnahme-Verbot deklariert, sondern auch nachvollziehbar begründet. Wörtlich steht dort: „ Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren usw. anzubieten. Wie jeder Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren o.ä. verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren“.



Also eine klare Sache: Eigene Snacks und Getränke sind im Kino nicht erlaubt.

Sich für ein paar Stunden aufwärmen im Kino – ohne Karte ist das übrigens auch nicht gestattet.


Nächste Frage: wie will der Kinobetreiber die Mitnahme von eigenen Snacks kontrollieren? Im Kino ist es bekanntlich dunkel – das erschwert die Aufsicht. Und darf das Kinopersonal vorab oder mittendrin die Taschen der Gäste kontrollieren? Antwort: nein, nicht ohne Zustimmung der Gäste. Denn dies wäre ein Eingriff in die Privatsphäre. Die Taschenkontrolle ist nur bei einem konkreten Verdacht einer Straftat zulässig – aber auch dann sollte vorher besser die Polizei gerufen werden. Allerdings: wer die Taschenkontrolle verweigert, muss damit rechnen, nicht in den Kinosaal gelassen zu werden – siehe Hausordnung.


Also: das Kinosterben ist leider noch nicht beendet. Es ist ein Stück Kultur, das damit wegbricht. Auch vor diesem Hintergrund sollten Kinobesucher hier tiefer in ihre Brieftasche greifen.


Und aus Facebook: Hein Mück TV

 

 

 

 

 

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