Lass Dich nicht hereinlegen: So erkennst Du beim Einkaufen sofort die Mogelpackungen
- Redaktion

- 16. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Für Verpackunge gibt es bsher keine verbindlichen Regeln- das nutzen die Hersteller aus/ Mehr als 30 Prozent Luft immer noch möglich
Wer lässt sich schon gerne beim Einkaufen hereinlegen? Doch etliche Hersteller versuchen es immer wieder: Große Packung, wenig Inhalt: Beim Öffnen drohen Überraschung und Enttäuschung. Eine ausgesprochen schlechte Kombination. Doch es gibt einen wirksamenTrick, wie Du Dich schnell im Supermarkt vor Mogelpackungen schützen kannst.
Saft, Chips oder Duschgel: Einige Hersteller verpacken ihre Produkte bewusst üppig. Das soll den Eindruck erwecken, besonders viel fürs Geld zu bekommen. Zwar waren nach Angaben der Verbraucherzentralen 2024 mit 67 Mogelpackungen insgesamt weniger Produkte von versteckten Preiserhöhungen betroffen als 2023 (104). Die durchschnittliche Preiserhöhung war jedoch deutlich höher. Sie betrug bei den erfassten Produkten 31,5 Prozent. Die fünf höchsten Preissteigerungen lagen im Bereich von 100 Prozent und mehr.

Laut Verbraucherzentrale NRW gibt es keine eindeutigen Regelungen, was Verpackung darf und was nicht. Aber es gibt zumindest einen Anhaltswert: Mehr als 30 Prozent Luft sollten nicht in der Packung sein. Für Pralinenschachteln gilt: Das Volumen der Verpackung darf nicht größer als das sechsfache Gewicht der Pralinen sein.
Denn eine Täuschung liegt den Verbraucherschützern zufolge auch dann nicht vor, wenn Kundinnen und Kunden das Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung ahnen können - etwa weil der Inhalt gut tastbar, die Verpackung durchsichtig oder mit einem Sichtfenster versehen ist. Wer sich getäuscht fühlt, kann sich zwar etwa an das zuständige Eichamt oder die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden. Doch wer macht das schon, auch wenn man es eigentlich tun sollte?
Besser ist es, im Supermarkt erst gar nicht auf die Mogelpackungen hereinzufallen. Deshalb der gute Tipp der Verbraucherschützer:
Am besten gleich an Ort und Stelle die Grundpreise von Waren miteinander vergleichen. Also etwa die Preise pro Liter oder Kilo gleichartiger Produkte. Zu dieser Preisauszeichnung sind Händler in den meisten Fällen verpflichtet. Oft findest Du am Regal die Angaben direkt neben oder unter dem ausgewiesenen Kaufpreis eines Produkts. Die exakte Füllmenge steht ja ohnehin auf der Verpackung, in der Regel auf der Rückseite.

Weniger Inhalt, aber ein höherer Preis und ein dreistes Werbeversprechen: Mit dieser Begründung hat jetzt gerade die Alpenmilch-Schokolade von „Milka“ den „Goldenen Windbeutel“ gewonnen. Der Negativ-Preis wird von „Foodwatch“ verliehen. Konkret: „Milka“ hatte den Preis für eine Tafel Schoko von 1,49 auf 1,99 Euro erhöht. Und dann auch noch wenig später den Inhalt von 100 auf 90 Gramm verringert. Eine Preiserhöhung von 48 Prozent, hat „Foodwatch“ errechnet. Der Hersteller hatte die Preissteigerung mit den hohen Kakaopreisen auf dem Weltmarkt begründet. Aber deshalb gleich 48 Prozent mehr? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Schokoladenpreise zwischen 2024 und 2025 um acht Prozent gestiegen. Also eine ziemlich schwache Begründung.
Und hier noch ein anderes, krasses Beispiel:
Über 32.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben an der Wahl der »Mogelpackung des Jahres 2024« der Verbraucherzentrale Hamburg teilgenommen.
Mit großer Mehrheit haben sie das Getränk „Granini Trinkgenuss Orange“ zur »Mogelpackung des Jahres 2024« gewählt. Fast die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfielen auf das Produkt der Eckes-Granini Deutschland GmbH. Der Hersteller hat nach Angaben der Verbraucherschützer
die Rezeptur des Saftes verändert. Die Menge des Orangensaftes pro Flasche wurde halbiert und durch Zuckerwasser ersetzt. Trotzdem hat der Handel den Verkaufspreis beibehalten. Bezogen auf den Fruchtsaftanteil entspricht dies einer Verdoppelung des Preises, so die Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Verbraucherschützer fordern endlich Konsequenzen:
Verpackungen sollten prinzipiell bis zum Rand befüllt sein. Derzeit sind in der Regel bis zu 30 Prozent Luft in der Packung erlaubt, in manchen Fällen sogar mehr.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch besser als bisher erkennen können, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde. Eine Kennzeichnung der alten und neuen Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung direkt auf der Packung wäre die beste Lösung, fordern die Verbraucherschützer. Sollte der Inhalt weniger werden, sollte auch die Verpackung verkleinert werden.
Eigentlich logisch und gerecht. Oder?

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