Lass Dich nicht abwimmeln: So klappt Umtauschen auch ohne Kassenbon
- Redaktion

- 2. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Welche Rechte Du im Einzelhandel wirklich hast
Wie ärgerlich: Deine neuen Sneaker aus dem Sonderangebot lösen sich schon nach vier Tagen auf. Die Sohle, die Verarbeitung – ein klassischer Fall für eine Reklamation. Denn hier geht es nicht um Deinen wechselnden Geschmack, sondern um Qualität. So hast Du – im Gegensatz zum vierzehntägigen Umtauschrecht bei Internet-Käufen, doch noch eine Chance. Auch ohne Kassenbon.Sparfischxxl verrät, wie das funktioniert.
Zunächst: der Einzelhandel muss im Gegensatz zum Internet-Handel die Ware nur dann zurücknehmen, wenn sie schadhaft ist. Oder der Geschäftsinhaber kulant ist.
Es gibt noch eine andere Hürde: der Kassenbon. Viele Händler lehnen Rückgabe oder Umtausch ab, wenn Du keinen Beleg für Deinen Einkauf in diesem Geschäft vorlegen kannst.

Doch Du musst keineswegs über einen Kassenbon verfügen, um den Kauf in diesem Geschäft zu beweisen. Was viele nicht wissen: eine Zeugenaussage ist genauso viel wert wie ein Kassenzettel. Ein Freund oder die Ehefrau können den Kauf bezeugen, das zählt genauso. Auch das Preisschild, die Kontoauszüge oder die Abrechnung Deiner ec-Karte sind rechtsgültige Belege. Also: lass Dich bei einem Umtausch nicht abwimmeln. Dies gilt allerdings nur für Schäden, die unmittelbar nach dem Kauf entstanden sind. Dann muss auch der Einzelhandel die Ware zurücknehmen.

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